Nutzen Sie Steuervorteile zur Steigerung Ihres Unternehmenswertes!
Die Besteuerung von Kapitalanlagen wurde in Deutschland mit der Einführung der Abgeltungsteuer in 2009 neu geregelt.
Im Privatvermögen erzielte Kapitalerträge werden seitdem mit einem einheitlichen proportionalen Steuersatz von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag) versteuert.
Kapitalerträge, die im Betriebsvermögen erzielt werden, unterliegen jedoch nicht der Abgeltungsteuer, sondern dem Teileinkünfteverfahren (Privatanleger bzw. Personengesellschaften als Kapitalanleger) oder sie sind steuerlich begünstigt (Kapitalgesellschaften als Kapitalanleger).
Aus dieser weitgehenden Steuerfreiheit bestimmter Kapitalanlagen im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften ergeben sich bei einer Thesaurierung der Kapitalerträge über einen langen Anlagezeitraum für den Kapitalanleger u.a. sehr vorteilhafte Zinseszinseffekte.
Unter welchen Voraussetzungen Sie in der Lage sein werden, diese weitgehende Steuerfreiheit für sich und Ihren langfristigen Vermögensaufbau zu nutzen, und wie ein derart steueroptimiertes Vermögensportfolio aussehen kann, zeigen wir Ihnen gerne auf. Insbesondere beschäftigen wir uns hierbei mit der Konzeption von eigenen vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften, die wir vollständig für Sie umsetzen können.
Weitere Informationen zu den steuerlichen Vorteilen einer Kapitalanlage im Betriebsvermögen finden Sie im nachstehenden Artikel, der in der Ausgabe 03-2011 der Zeitschrift Fonds professionell erschienen ist: